Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Telematik-Anwendungen der Gesundheitskarte, gematik, hat Anfang Juni den Produktivbetrieb der Telematik-Infrastruktur mit der ersten Anwendung freigegeben: dem Versichertenstammdaten-Management (VSDM). Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben dazu eine Vereinbarung getroffen, die zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Bis 31. Dezember 2018 müssen alle Praxen das VSDM selbst durchführen können. Das umfangreiche Informationsmaterial der KBV hat der FRAUENARZT im Folgenden zu einem Telematik-Führer zusammengefasst.