Die Empfehlungen aus 2010 (FRAUENARZT 51, S. 1023–1025) werden hiermit in einigen Punkten präzisiert und aktualisiert. Wie bisher ergänzen sie die ausführlichen S3-Leitlinien (1), die aufgrund einer strengen Logistik auf höchstem Evidenzlevel, und bei einer interdisziplinären Beteiligung von 19 Gesellschaften, die praktischen Bedürfnisse nicht immer so reflektieren können, wie dies speziell für die gynäkologische Praxis erforderlich sein kann. So werden weitere Auswertungen aus der WHI-Studie ergänzt, wie etwa die anhaltend signifikante Senkung des Brustkrebsrisikos unter Estrogentherapie auch nach Beendigung der WHI sowie die deutlichen Hinweise auf kardiovaskulär präventive Effekte bei dem Beginn einer HRT unter 60 Jahren. Aufgrund der geringen Fallzahl der jüngeren Altersgruppe in der WHI erscheint trotz niedrigerem Evidenzniveau für die Praxis auch wichtig, Daten aus einschlägigen Fall/Kontroll- und großen Kohortenstudien mit zu berücksichtigen, die mehr den Praxisbedingungen entsprechen. Jüngste Ergebnisse aus solchen groß angelegten Studien, wie eine signifikante Reduktion des Kolonkarzinoms auch für die Estrogenmonotherapie oder Reduktion des Insultrisikos unter transdermaler HRT, können im Einzelfall einen Zusatznutzen bedingen, so wie auch der hohe Zusatznutzen einer hormonalen Kontrazeption regelmäßig in der gynäkologischen Praxis eine Berücksichtigung findet, obwohl sämtlich nur durch Beobachtungsstudien aufgezeigt. Dies entspricht auch Empfehlungen etwa der International Menopause Society (2) oder der angloamerikanischen endokrinologischen Gesellschaften (3). Des Weiteren sollte die Therapieentscheidung auch nach der biologischen Plausibilität sowie nach klinischen Erfahrungen und basierend auf einer individualisierten Nutzen/Risiko-Analyse erfolgen, die auch den persönlichen Wünschen oder Ängsten der Patientinnen gerecht wird.