Teil II: Nosokomiale Infektionen, Hygienepläne, Aktuelles zu Meldepflichten/-zahlen und Impfschutz
Der lange Zeit gehegte Traum, dass die Infektionskrankheiten eines Tages endgültig besiegt sein würden, hat sich als nicht umsetzbar erwiesen. Frühzeitige Erkennung und Eindämmung von übertragbaren Erkrankungen ist auch in Ländern wie Deutschland sehr wichtig. Wie das neue Infektionsschutzgesetz dem Rechnung trägt und welche Auswirkungen es bis jetzt gezeitigt hat, wird in dem zweiteiligen Beitrag „Ein Jahr Infektionsschutzgesetz“ dargestellt. Beim ersten Teil (FRAUENARZT 4/2002, S. 388–392) lag der Schwerpunkt auf den Neuerungen bei der Meldepflicht, im zweiten geht es besonders um nosokomiale Infektionen, Antibiotikaresistenzen und deren Erfassung.