Die gemeinsamen Interventionen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Mitglieder des Berufsverband der Frauenärzte (BVF), namentlich Prof. Neis, Dres. Albring und Dominik  und des Bundesverbandes Deutscher Pathologen zeigen Erfolg. Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Juli eine Änderung der Bewertung der Gebührenordnungspositionen 01763, 01767 und 01769 sowie der GOP 32819 beschlossen.

 

Beim präventiven HPV-Test nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01763, 01767 und der Genotypisierung bei positivem HPV-Test nach der GOP 01769 steigt die Vergütung auf 168 Punkte (18,93 Euro; bisher 153 Punkte/17,24 Euro). Für den kurativen HPV-Test nach der GOP 32819 wird die Vergütung ab Juli auf 21 Euro angehoben (bisher 18,80 Euro). Die GOP 32819 beinhaltet dabei auch die Genotypisierung bei positivem HPV-Nachweis. Die Neufassung der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Früherkennung Zervixkarzinom führte zum 1. Januar 2020 für alle Frauen ab dem 35. Lebensjahr im Rahmen der Krebsfrüherkennung zu einem Wechsel von einem einjährigen zu einem dreijährigen Untersuchungsintervall. Infolge dessen kommt es für die Jahre 2021 und 2022 zu einer rückläufigen Auslastung der HPV-Diagnostik. Mit der Anhebung der Bewertung im EBM berücksichtigt der Bewertungsausschuss diese Besonderheit einer stark schwankenden Auslastung von Geräten und Personal, die in den Zwischenjahren eines Untersuchungsintervalls dennoch unverändert vorgehalten werden müssen.