Die Bundesregierung will Schwangere, Frauenärztinnen und Frauenärzte sowie Mitarbeiter wirksamer vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner vor Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, schützen. Künftig können sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Ein entsprechender Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) wurde im Kabinett als Reaktion auf zunehmende Protestaktionen vor Arztpraxen und Beratungsstellen beschlossen. Verschiedene Grundrechte hätten gegeneinander abgewogen werden müssen, betonte Paus – die Rechte ratsuchender Frauen einerseits und das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter.

Der BVF sieht die Intention des Gesetzgebers positiv. Schwangere müssen ungehindert, sowohl Beratungsstellen als auch Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aufsuchen können. Ebenso müssen Frauenärzte und Frauenärztinnen sowie das medizinische Personal in den Einrichtungen, die diese Versorgungsleistung zur Verfügung stellen, vor Übergriffen in jeglicher Form geschützt werden. An- und Übergriffe von sogenannten Lebensschützern sind vorhanden, sie finden vielfältig digital wie analog statt. Das wirkt sich nachteilig auf die Bereitschaft der Frauenärztinnen und Frauenärzte aus, die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen anzubieten. Ein wirksamer Schutz muss mit Blick auf das gesamte Spektrum von analogen wie digitalen Anfeindungen oder Bedrohungen sowie mitunter vielfach subtilen Aktionen/Belästigungen gewährleistet sein. Angesichts der bekannten Formen von Belästigung bei gleichzeitig eng gefassten Tatbestandsvoraussetzungen ist es allerdings fraglich, ob so den stattfindenden, vielfach subtilen, Aktionen Einhalt geboten werden kann.

Vor diesem Hintergrund plädierte der BVF im Vorfeld der Debatte auf Nachbesserung. Seine Bedenken bleiben bestehen, dass die im Beschluss skizzierten Tatbestände eine Reihe von Aktionen nicht erfassen werden, obwohl sie eine abschreckende Wirkung und negativen Einfluss auf alle Beteiligten bei der Bewältigung von Schwangerschaftsabbrüchen haben.