Frauen sollen künftig bereits zu Beginn einer Schwangerschaft auf Hepatitis B getestet werden. Der entsprechende Beschluss vom 20. April 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 30. Juni 2023 in Kraft.

Der Gemeinsame Bundesausschuss schließt sich damit der S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ an und empfiehlt das  Hepatitis-B-Screening in die serologischen Screening-Untersuchungen aufzunehmen, die zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft erfolgen. Angesichts der aktualisierten Empfehlung wird in der nächsten Auflage im Mutterpass auf den Seiten 8 und 24 jeweils die Angabe der Schwangerschaftswoche (32.-40. SSW) hinter den Wörtern „Untersuchung auf Hepatitis B“ gestrichen. Der aktuelle Mutterpass behält jedoch seine Gültigkeit. Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen werden gebeten, die Angabe zur 32.-40. SSW händisch zu streichen.

Quelle: G-BA