Die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung ist auch im zweiten Jahr der Coronapandemie auf gewohnt hohem Niveau geblieben. Das zeigt der neu erschienene Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2021. Er veranschaulicht, dass es den Niedergelassenen gelungen ist, trotz pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen, besonderer Hygienemaßnahmen und der COVID-19-Impfaktion die zahlreichen Qualitätsanforderungen zu erfüllen.

Um Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch unter den Bedingungen der Coronapandemie durchführen zu können, wurden frühzeitig befristete Sonderregelungen vereinbart. Ziel war es, die hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig bestimmte Maßnahmen zur Qualitätssicherung aussetzen oder in modifizierter Form umsetzen zu können. So sank die Anzahl der durchgeführten arztbezogenen Dokumentationsprüfungen mit 10.595 um etwa 6 % im Vergleich zum Vorjahr. Die durchgeführten Prüfungen ergaben mit wenigen Ausnahmen gute Ergebnisse. Eine Evaluation des G-BA stellte zudem fest, dass das Stichprobenverfahren ein effektives QS-Instrument ist, welches mit einem vergleichsweise geringen Aufwand für die Ärztinnen und Ärzte verbunden ist. Ausgenommen von den Sonderregelungen in der Pandemie waren die in den QS-Vereinbarungen festgelegten Voraussetzungen, um für eine Leistung eine Abrechnungsgenehmigung zu erhalten. Zum Ende des Berichtsjahres 2021 besaßen die Ärzte und Ärztinnen insgesamt rund 300.000 Genehmigungen zu verschiedenen Leistungsbereichen – von der Abklärungskolposkopie bis zur Zervix-Zytologie.

Diese müssen Genehmigungsinhaber im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig bestätigen, was sie auch unter Pandemiebedingungen mit Erfolg taten. In 282 Fällen wurden im Berichtsjahr Genehmigungen widerrufen, weil beispielsweise spezielle Leistungsnachweise nicht oder nicht vollständig erbracht wurden. In nur 35 Fällen musste eine Genehmigung aufgrund von Qualitätsproblemen entzogen werden.

Für das Mammografie-Screening ergaben sich wie in den Vorjahren positive Ergebnisse hinsichtlich der Abläufe. 97 % der untersuchten Frauen erhielten innerhalb von sieben Werktagen das Ergebnis. Wenn eine zusätzliche Abklärung notwendig war, fand diese in 96 % der Fälle innerhalb einer Woche statt. Die Diagnose zu einem auffälligen Befund erhielten die Frauen zu 85 % innerhalb einer Woche und zu 91 % innerhalb von zwei Wochen. Durchschnittlich wurden sechs Karzinome je 1.000 Frauen entdeckt.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung