Zur ärztlichen Beratung von Schwangeren über einen nicht invasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 steht die Versicherteninformation bereit. Hierfür ist jetzt die Vergütung mit Wirkung ab 1. Juli vereinbart worden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte 2019 beschlossen, dass der vorgeburtliche Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird.

Die Zahl der Früherkennungsuntersuchungen ist im ersten Coronajahr um fast acht Millionen eingebrochen. Das geht aus Daten des aktuellen Arztreports der Barmer hervor.

 

Dass in einer einzigen immunsupprimierten Person besorgniserregende Varianten des Corona-Virus entstehen können, haben Wissenschaftlerinnen in einer deutsch-österreichischen Kooperation am Beispiel einer Krebspatientin gezeigt.

 

Zum Schutz vor Konversionsbehandlungen können sich Interessierte künftig auch telefonisch beraten lassen: Darauf hat die Initiative LIEBESLEBEN zur Förderung sexueller Gesundheit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hingewiesen.

 

Die gemeinsamen Interventionen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Mitglieder des Berufsverband der Frauenärzte (BVF), namentlich Prof. Neis, Dres. Albring und Dominik  und des Bundesverbandes Deutscher Pathologen zeigen Erfolg. Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Juli eine Änderung der Bewertung der Gebührenordnungspositionen 01763, 01767 und 01769 sowie der GOP 32819 beschlossen.