Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) e. V. und des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF) e. V.
Derzeit laufen zwei Verfahren bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (European Medicines Agency, EMA) zur Sicherheit hormonaler Kontrazeptiva: ein Risikobewertungsverfahren zu dem Arzneimittel Diane 35 (enthält 2 mg Cyproteronacetat und 35 µg Ethinylestradiol) und entsprechenden Generika (Article 107i procedure) und ein Risikobewertungsverfahren zu kombinierten hormonalen Kontrazeptiva, die als Gestagenkomponente Chlormadinon, Desogestrel, Dienogest, Drospirenon, Etonogestrel, Gestoden, Nomegestrol, Norelgestromin oder Norgestimat enthalten (Article 31 referral). Der Hintergrund für beide Verfahren ist eine mögliche produktspezifische Risikoerhöhung für venöse thromboembolische Erkrankungen. Das BfArM hat in seinen Internetempfehlungen die Berücksichtigung des individuellen VTE-Risikos der jeweiligen kontrazeptiven Methode und bei Neueinstellungen von Frauen unter 30 Jahren die Bevorzugung levonorgestrelhaltiger Präparate gefordert. In dieser Stellungnahme der DGGEF, zusammen mit dem BVF, hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe („Arbeitskreis Thrombophilie“) das mögliche VTE-Risiko von Cyproteronacetat/Ethinylestradiol für die Praxis des Frauenarztes bewertet*.