Aufgrund der streng praktizierten Einschränkungen, die für Reproduktionsmedizin in Deutschland gelten, lassen immer mehr Kinderwunschpaare künstliche Befruchtungen im benachbarten Ausland durchführen. Auch wenn nichtdeutsche Reproduktionszentren versichern, hiesige Kassen und Versicherungen übernähmen die Kosten für die ausländischen Behandlungen, müssen sich die betroffenen Paare darüber im Klaren sein, dass die Vorgehensweise im Ausland einerseits gegen das Deutsche Embryonenschutzgesetz (ESchG) verstoßen kann, andererseits nicht unbedingt den hiesigen Qualitätsstandards entspricht. Über diese und andere problematische Aspekte des Reproduktionstourismus berichtet dieser Beitrag (1).