Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz vom Januar 2007 will die Politik den Wettbewerb im Gesundheitswesen fördern, was die Werbung für die eigene ärztliche Leistung notwendig erscheinen lässt. Doch die Mitbewerber machen es einem nicht leicht: Oft fühlen sie sich in ihren Wettbewerbsrechten benachteiligt, was nicht selten gerichtliche Schritte nach sich zieht. Und so stellt sich immer wieder die Frage, ob Ärzte überhaupt werben dürfen und wenn ja, in welchem Umfang. Auch die jüngste Lockerung für Werbung im Arztkittel hat in dieser Frage nicht wesentlich mehr Klarheit gebracht.