Seit vielen Jahren beschäftigt sich die DGGG unter Federführung von Prof. Klaus Diedrich und Prof. Hermann Hepp mit den medizinischen, ethischen und rechtlichen Problemen der Reproduktionsmedizin. 2005 wurde hierzu ein Symposium „Kinderwunsch in der Krise“ veranstaltet, in dem die Positionen der DGGG zur „Notwendigkeit eines Fortpflanzungsmedizingesetzes“ vorgestellt und diskutiert wurden (1). 2006 wurde Prof. Klaus Diedrich von der DGGG, gemeinsam mit der Rechtsanwältin und Staatssekretärin a.D. Ulrike Riedel, von der Friedrich-Ebert-Stiftung beauftragt, ein Gutachten über den wissenschaftlichen Sachstand und den gesetzlichen Regelungsbedarf anzufertigen (2). Weiterhin haben an diesem Gutachten der Sozialethiker Prof. Hartmut Kreß, Prof. Ricardo Felberbaum, PD Georg Griesinger und Prof. Hermann Hepp mitgearbeitet. Im Gutachten wird die Position der Arbeitsgruppe der DGGG weiterentwickelt, heutigen Gegebenheiten angepasst, und der Gesetzgeber wurde erneut aufgefordert, ein dem aktuellen wissenschaftlichen Stand der Reproduktionsmedizin entsprechendes Fortpflanzungsmedizingesetz zu schaffen.