Aufruf der Task Force der onkologischen Fachgesellschaften zur Gewährleistung der Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in Therapieoptimierungsprüfungen
Therapieoptimierungsstudien haben sich in vielen Bereichen der Medizin bewährt und sind gerade aus der Onkologie kaum noch wegzudenken. Neuerdings jedoch stellen zunehmend Krankenkassen die Verordnungsfähigkeit der dabei eingesetzten Medikamente in Frage – den Ärzten droht der Regress, den Patienten die Unterversorgung. Um den Zustand der Rechtsunsicherheit so bald wie möglich zu beenden, ruft die Task Force der onkologischen Fachgesellschaften (Deutsche Krebsgesellschaft, DGHO, GPOH, DEGRO) insbesondere die onkologisch tätigen Kollegen auf, am Konsensus innerhalb der Ärzteschaft mitzuarbeiten, damit die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in Therapieoptimierungsprüfungen gewährleistet bleibt. Der Aufruf ist im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben.