Randglossen und Standortsuche eines Medicus simplicissmus germanicus orientalis zum BGH-Urteil vom 18.6.2002
Das Verständnis für politische, ethisch-moralische und juristische Denkweisen mag manchem Bürger dieses Landes durchaus und vielleicht sogar immer häufiger schwer fallen, zumindest aber einem ehemals Ostdeutschen, der sich schon an dieser Stelle dafür entschuldigt. In dem BGH-Urteil vom 18.6.2002 wurde eine Ärztin zum Schadenersatz an die Eltern für den gesamten Unterhaltsbedarf eines Kindes, dessen Fehlbildungen trotz mehrfacher Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft nicht erkannt wurden, und Schmerzensgeld für die Mutter des Kindes verurteilt. Dieses Urteil beinhaltet für einen ostdeutschstämmigen Simplicius eklatante Widersprüche. Der gesellschaftspolitischen Position, dem Ausmaß und den Konsequenzen dieses Urteils wird man aber nur in einem breiten gesellschaftspolitischen Kontext gerecht, den ich ebenfalls andeuten möchte.