Worauf Ärzte bei der Kommunikation in sozialen Medien achten sollten, hat die Bundesärztekammer (BÄK) in einer aktualisierten Handreichung zusammengefasst. Anhand konkreter Fallbeispiele werden Gefahren aufgezeigt, die bei der Nutzung interaktiver Internet-Plattformen lauern können. 

Werden die Regeln beachtet, spricht aus Sicht der BÄK nichts gegen eine breitere Nutzung sozialer Medien. Ärztinnen und Ärzten würde ihr Kommunikationsverhalten ohnehin sicherlich ihren Patienten anpassen müssen. Der Austausch über soziale Medien könne das Arzt-Patienten-Verhältnis allerdings auch ungünstig beeinflussen und mit datenschutzrechtlichen und anderen juristischen Problemen einhergehen. Ärztinnen und Ärzte sollten sich dieser Gefahren bewusst sein, wenn sie sozialen Medien nutzten.

In der Handreichung „Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“ beleuchtet die Bundesärztekammer verschiedene Konstellationen anhand von 14 Fallbeispielen. Worauf sollten Ärzte beispielsweise achten, wenn sie Jugendlichen über Facebook und Twitter anbieten, Fragen zu gesundheitlichen Themen zu beantworten? Welche Gefahren lauern bei Äußerungen über medizinische Themen oder Produkte? Dabei spielen Fragen der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes ebenso eine Rolle wie der Fernbehandlung, deren Grenzen berücksichtigt werden müssen.

Ein Abschnitt in der Publikation beschäftigt sich auch mit negativen Online-Kommentaren über die eigene Person. Nach Einschätzung der Autoren gibt es mehrere Möglichkeiten, wie betroffene Ärztinnen und Ärzte reagieren können. 

Quelle: KBV