Rheinland-Pfalz weitet die Förderung für die Behandlung bei einem Kinderwunsch aus. Künftig können Paare mit Wohnort in Rheinland-Pfalz auch Behandlungseinrichtungen in einem der angrenzenden Bundesländer in Anspruch nehmen. Ferner werde sich die Förderung auch auf Behandlungen mit Fremdsamen erstrecken.
Rheinland-Pfalz fördert seit 2021 Kinderwunschbehandlungen von ungewollt kinderlosen Paaren durch das Programm „Assistierte Reproduktion“. In Kooperation mit dem Bundesfamilienministerium erhalten verheiratete und unverheiratete Paare seither einen Zuschuss zu den Kinderwunschbehandlungen.
Zudem werden lesbische Paare unterstützt, die krankheitsbedingt keine Kinder bekommen können. In der neuen und seit Juli geltenden Richtlinie werde zudem klargestellt, dass auch Transpersonen und intergeschlechtliche Personen sowie Menschen mit diversem oder ohne Geschlechtseintrag von der Förderung umfasst werden. Die Erweiterung der Förderrichtlinie sei ein wichtiges Zeichen für die queere Community.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt