Praxen sollen sich auf ihre Software verlassen können, wenn es um Leistung, Qualität und Transparenz geht. Die KBV hat dazu einen Katalog mit notwendigen Anforderungen veröffentlicht. PVS-Anbieter können ab sofort einen Vertrag mit der KBV abschließen und damit zeigen, dass ihr PVS diese Anforderungen erfüllt.

Wichtig für Praxen: Alle Praxisverwaltungssysteme (PVS) mit KBV-Vertrag sollen künftig auf der Internetseite der KBV veröffentlicht werden. Niedergelassene können sie auch an dem neuen Logo „PVS mit KBV-Vertrag“ erkennen. Für Praxen bedeutet ein „PVS mit KBV-Vertrag“, dass dieses durch anwendungsübergreifende Funktionen eine komfortablere Unterstützung der Praxisabläufe bietet. Mit dem Vertrag verpflichten sich die PVS-Anbieter außerdem, ihre Kosten transparent zu machen. Praxisinhaber wissen dann genau, was finanziell auf sie zukommt und wie lange die vereinbarten Preise gelten.

Quelle: KBV