Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die obere Altersgrenze für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm auf Brustkrebs angehoben. Zukünftig können auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren alle zwei Jahre am Mammografie-Screening teilnehmen. Damit sind bis zu drei zusätzliche Röntgen-Mammografien möglich. Aufgrund der dafür notwendigen Vorbereitungen sieht der G-BA eine Übergangslösung vor: Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 selbst für einen Untersuchungstermin anmelden.

Der Erweiterung des Früherkennungsangebots auf Brustkrebs liegen positive Bewertungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zugrunde. Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den sogenannten Zentralen Stellen des Mammografie-Screenings für einen Untersuchungstermin in einer Screening-Einheit anmelden.

Damit die längere Teilnahmemöglichkeit und die Selbstanmeldungsoption möglichst breit bekannt werden, bietet der G-BA ab 1. Januar 2024 eine Informationsbroschüre an – digital und als Printprodukt zur Auslage beispielsweise in Arztpraxen und Screening-Einheiten. Zudem überarbeitete er die derzeit geltende sogenannte Entscheidungshilfe mit näheren Informationen zum Mammografie-Screening. Über die Bestellmöglichkeiten wird der G-BA gesondert informieren.

Der Beschluss zur Ausweitung des Screening-Angebots wird von der Rechtsaufsicht des G-BA – dem Bundesministerium für Gesundheit   rechtlich geprüft. Wird der Beschluss nicht beanstandet, tritt er zum 1. Juli 2024 in Kraft. Der Zeitraum bis zum 1. Juli 2024 wird benötigt, um die erforderlichen softwaregestützten Prozesse – wichtig beispielsweise für die Dokumentation der Untersuchungen – aufzubauen.

Voraussetzung für den Start am 1. Juli 2024 ist zudem die strahlenschutzrechtliche Zulassung des Mammografie-Screenings für die neue Altersgruppe. Diese Zulassung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) steht derzeit noch aus. Eine positive Bewertung des BfS, Grundlage dieser Zulassung, liegt vor.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss