Die Beratungspraxis zeigt, dass insbesondere Berufsausübungsgemeinschaften investitionsfreudig sind und durch den Erwerb weiterer Zulassungen Stellen für angestellte Ärzte in ihren Praxen schaffen, um ihre Einnahmemöglichkeiten zu verbessern. Doch auch Einzelpraxen, die ihr Budget stark überschreiten und dadurch Vergütungspotenziale nicht ausschöpfen können, denken vermehrt über den Erwerb von Zulassungen und das Anstellen von Arztkollegen nach. Das bringt nicht nur eine Erhöhung des Praxisbudgets, sondern langfristig auch eine stärkere Positionierung auf dem umkämpften ambulanten Gesundheitsmarkt. Dieser Beitrag zeigt, welche Anstellungsvarianten praxisüblich und praxistauglich sind.